Besuchsregelung ab 21. März 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 21. März 2022 gelten folgende Besuchsregeln/Besuchszeiten:
Alle Besucher von Pflegeeinrichtungen müssen einen negativen Testnachweis erbringen. Dies gilt auch für Besucher, die geimpft oder genesen sind.
Zur Entlastung unseres Pflegepersonals möchten wir Sie bitten, die Möglichkeit eines Schnelltests in einem öffentlichen Testzentrum zu nutzen. Dort bekommen Sie eine Bescheinigung, die Sie bei uns vorlegen müssen. Diese darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Wenn Sie keine Bescheinigung haben und hier in der Einrichtung getestet werden müssen ist dies von
Montag bis Freitag
in der Zeit von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
möglich.
Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung ist aufgehoben.
Die Besuchszeiten bleiben wie bisher:
- Montag bis Freitag: 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
- Sams-, Sonn- und Feiertage von 10:00 Uhr – 17:00 Uhr
- Mittagsruhe täglich von 12:00 Uhr – 13:00 Uhr.
Bei Fragen diesbezüglich können Sie uns gerne kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Rohrmann
Verwaltung, Covid-19 Beauftragte
Ansprechpartnerin Covid19-Beauftragte

Auf Grundlage des Landeschutzkonzeptes für Pflegeeinrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe vor der Übertragung von Infektionen vom 19.08.2021
Stefanie Rohrmann
Bewohnerverwaltung und Covid19 Beauftragte
Telefon: 06442/9341-0
stefanie.rohrmann@fliedner-haus.de