Friederike-Fliedner-Haus

Finanzierung

An dieser Stelle können wir nur allgemeine Informationen geben. Ihre individuellen Zuschussmöglichkeiten erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Aktuelle Zuschüsse zum Rechnungsbetrag der Pflegeleistungen pro Kalenderjahr.

Aktuelle Zuschüsse:

  Zuschuss Pflegekasse
Pflegegrad 1 125,00 €*
Pflegegrad 2 1.774,00 €
Pflegegrad 3 1.774,00 €
Pflegegrad 4 1.774,00 €
Pflegegrad 5 1.774,00 €

*Nur über den Entlastungsbetrag möglich.

Die Pflegekasse zahlt einen Pauschalbetrag bis zu 1.774,00 € für die Pflegeleistungen für insgesamt acht Wochen Kurzzeitpflege im Jahr. Dieser Betrag wird auf den Zuschuss zur Verhinderungspflege/Pflegevertretung (auch hier max. 1.612,00 € im Jahr) von maximal sechs Wochen im Kalenderjahr angerechnet. Jeder Pflegebedürftige erhält somit max. 3.386,00 € im Jahr für die Kurzzeit- und ggf. für die Verhinderungspflege/Pflegevertretung.
Näheres dazu erläutern Ihnen gerne unsere Mitarbeiterinnen.