St. Josefshaus Refrath
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
An dieser Stelle können wir nur allgemeine Informationen geben. Ihre individuellen Zuschussmöglichkeiten erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Aktuelle Zuschüsse zum Rechnungsbetrag der Pflegeleistungen pro Kalenderjahr.
Zuschuss Pflegekasse | Zuschuss Kommunen Investitionskosten | |
Pflegegrad 1 | 125,00 € | 0,00 € |
Pflegegrad 2 | 1612,00 € | Vollübernahme |
Pflegegrad 3 | 1612,00 € | Vollübernahme |
Pflegegrad 4 | 1612,00 € | Vollübernahme |
Pflegegrad 5 | 1612,00 € | Vollübernahme |
*Leistung nur über den Entlastungsbetrag.
Zusätzlich zahlt die Pflegekasse in den Pflegegraden 2 bis 5 einen Erhöhungsbetrag von 1.612,00 € für die Pflegeleistungen für insgesamt acht Wochen Kurzzeitpflege im Jahr. Dieser Betrag wird auf den Zuschuss zur Verhinderungspflege/Pflegevertretung (auch hier max. 1.612,00 € im Jahr) von maximal sechs Wochen im Kalenderjahr angerechnet. Jeder Pflegebedürftige erhält somit max. 3.224,00 € im Jahr für die Kurzzeit- und ggf. für die Verhinderungspflege/Pflegevertretung.
Näheres dazu erläutern Ihnen gerne unsere Mitarbeiterinnen.